Erbrecht

 

Im Erbrecht gibt es zwei große Einsatzbereiche:

  • die Vorsorge zu Lebzeiten und
  • den Erbfall.

Sie können mit einer durchdachten Erbregelung Streitigkeiten in der Familie vermeiden. Rechtsanwältin Stein  plant mit Ihnen zusammen geeignete Vorsorgemaßnahmen, gestaltet Ihr Testament oder erörtert mit Ihnen die Vor- und Nachteile der Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten. Dazu müssen Sie nicht unbedingt einen Notar aufsuchen.

Nach einem Todesfall in Ihrer Familie unterstützt sie Sie, Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder ein Erbe auszuschlagen.
Besteht bei mehreren Erben Uneinigkeit, wer was bzw. wie viel geerbt hat, klärt sie das für Sie entweder im Erbscheinsverfahren oder durch Gerichtsentscheid.

Karin Stein klärt für Sie

  • wer Erbe geworden ist.
  • wie Sie Ihr Erbe geltend machen können.
  • ob ein Testament anfechtbar ist.
  • welchen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch Sie haben.

Auch in diesen für Sie oftmals auch menschlich schwierigen Auseinandersetzungen sorgt sie dafür, dass Sie Ihr Recht erhalten.

Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, zu Lebzeiten umfassende Vorsorge z. B. durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu treffen. Auch das Fertigen von Vorsorgeregelungen gehört zum Leistungsspektrum.

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